Neue Branchenleitlinie

Jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt oder verarbeitet muss ein Selbstkontrollkonzept vorweisen können, das die Einhaltung des Lebensmittelrechts garantiert.

Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) stellt den Produzenten deshalb seit 2015 eine Branchenlösung zur Verfügung, eben die sogenannte „SAV-Branchenleitlinie“. Aufgrund von Änderungen im Lebensmittelrecht musste die Branchenleitlinie überarbeitet werden. Die neue Version wurde nun vom BLV bewilligt und vom SAV in allen drei Landessprachen publiziert. Die SAV-Branchenleitlinie steht für die hervorragende Qualität des Schweizer Alpkäses.

Umsetzung der 2. Auflage der SAV-Branchenleitlinie in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Inner- und Ausserhoden sowie im Fürstentum Liechtenstein

Der Verein Alpkäseproduzenten SG, AI/AR, FL ist im Rahmen der SAV-Branchenleitlinie Lizenznehmer für die Kantone St. Gallen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden sowie für das Fürstentum Liechtenstein.

Die SAV-Branchenleitlinie gilt ab Alpsommer 2023 und ersetzt die bisherige Leitlinie aus dem Jahr 2015. Der Bezug dieser Leitlinie hat sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nichtmitgliedern über den Verein Alpkäseproduzenten SG, AI/AR, FL zu erfolgen. Für deren Nutzung ist eine jährliche Lizenzgebühr zu entrichtet.

Bezug der Branchenleitlinie:

Verein Alpkäseproduzenten SG, AI/AR, FL

Geschäftsstelle; Rheinhofstrasse 11, 9465 Salez
Mail: marco.bolt@~@sg.ch
Tel: 058 228 24 20

SAV Branchenleitlinie - Schweizerischer Alpwirtschsftlicher Verband

alpkaese-map.png